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Rauchschutzklappen

Rauchschutzklappen sind Absperrvorrichtungen gegen Rauch in Lüftungsleitungen und werden zur Verhinderung der Rauchübertragung in Lüftungsanlagen eingesetzt.

Sie schützen vor der Rauchansaugung durch Aussenluftöffnungen der Gebäudefassade, der Rauchausbreitung innerhalb des Gebäudes über Umluftleitungen und der Rauchüberleitung in gemeinsamen Aussenluft- oder Fortleitungen.

Eingesetzt werden sie in Lüftungszentralen, bzw. Lüftungsleitungen aus nichtbrennbaren Baustoffen. Die Einbaulage der Rauchschutzklappen ist luftstromrichtungsunabhängig.

Rauchschutzklappe RSK 291

  • Bauaufsichtlich zugelassen vom DiBt-Zulassung Nr. Z-78.4-192
  • Ausgestattet mit Federrücklaufantrieb
  • Rahmen und Lamellen aus profiliertem, verzinktem Stahlblech
  • Flansch C38
  • Lagerachsen und aussenliegendes Gestänge aus Stahl verzinkt
  • Anschlagwinkel oben und unten aus verzinktem Stahlblech
  • Dichtbleche links und rechts aus Edelstahl
  • Lagerbuchsen aus Messing
  • Lamellen gegenläufig gekoppelt, Lamellenbreite 165 mm
  • Anordnung des Federrücklaufantriebes abhängig von Klappenhöhe
  • Lamellenlängsdichtungen aus Aluminium
  • Breite B = 300 - 2'000 mm, in 1 mm Schritten lieferbar
  • Höhe H = 345 - 1'995 mm (345, 510, 675, ..., 1995 mm, Schrittweite 165 mm)